Erftkurier: Experten-Tipp am 20.10.2018

Baukindergeld: Für wen steht diese neue Fördermöglichkeit offen?

Seit dem 18.09.2018 kann das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Christiane Neukirchen, Immobilienmaklerin und Geschäftsführerin von Neukirchen Immobilien, gibt hier den Experten-Tipp.

Wie hoch ist das Baukindergeld? Wird das Baukindergeld genehmigt, zahlt Vater Staat für jedes anspruchsberechtigte Kind einen jährlichen Betrag in Höhe von 1.200 Euro. Der Betrag wird ausschließlich jährlich ausgezahlt, die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Wer hat Anspruch? In den Genuss dieser Förderung kommen Familien, Alleinerziehende und Personen in eheähnlichen Partnerschaften, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das Kindergeld bezogen wird.

Baukindergeld gibt es nur für Kinder, die bei Antragstellung bereits geboren sind, die bei Antragstellung unter 18 Jahre alt sind, für die ein Kindergeldanspruch existiert und die auch tatsächlich im gleichen Haushalt leben.

Das Baukindergeld gilt rückwirkend für Kaufverträge von selbstgenutztem Wohnraum, die seit dem 01.01.2018 geschlossen wurden. Zeitlich ist die Beantragung begrenzt. Die Anträge dürfen für Vorhaben eingereicht werden, die bis spätestens Ende Dezember 2020 durch notariell beurkundeten Kaufvertrag geschlossen bzw. für die bis dahin eine Baugenehmigung erteilt wurde.

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf nicht höher als 90.000 Euro sein, für jedes weitere Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragsstellung.

Was ist zu beachten? Der Antrag auf Baukindergeld muss bis spätestens 3 Monate nach Einzug gestellt werden. Die Immobilie muss in Deutschland liegen. Grundsätzlich ist es so, dass die Immobilie einen Ersterwerb zur Eigennutzung darstellen muss. Ob eventuelle ein sogenannter Objektverbrauch vorliegt, sollte gegebenenfalls näher geprüft werden.

Kann ein Anspruch auch wegfallen? Ein bereits genehmigter Anspruch kann wegfallen, z.B. wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird. Die Mittel dürfen für die monatliche Ratenzahlung eines Darlehens oder für Sondertilgungen verwendet werden.

Wo stellt man den Antrag? Die Anträge für Baukindergeld werden online beantragt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie finden den genauen Link auch auf meiner Internetseite www.neukirchen-immobilien.de

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