Erftkurier Grevenbroich am 13.04.2014

Einen Immobilienmakler? Brauche ich den?

„Ein Immobilienangebot ins Internet stellen, ein paar Mal eine fremde Haustür aufschließen und schon verdient sich der Makler eine goldene Nase.“ Dies ist ein hartnäckiges Vorurteil innerhalb eines Fachgebietes, das ausschließlich im Erfolgsfall honoriert wird. Vielleicht haben Sie selbst schon einmal eine Immobilie besichtigt oder eine andere Maklerleistung in Anspruch genommen und die Immobilie dann doch nicht gekauft oder gemietet? Kein Makler darf hierfür eine Rechnung schreiben.

Wer aber beabsichtigt, eine Immobilie zu kaufen, der beginnt ein großes und oft einmaliges finanzielles Abenteuer. Aber auch die Abenteurer unter Ihnen dürfen sich die Frage stellen: „Wie viel Sicherheit verschaffe ich mir innerhalb eines fachfremden Gebietes, indem ein Fehler schlichtweg Geld kosten kann?“

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Makler eine Dienstleistung erbringt. Wie weit diese geht, umschreibt das BGB. Fakt ist, dass ein Immobilienmakler unparteiisch zu sein hat. Erfüllt er dies nicht, verliert er seinen Provisionsanspruch.

Für den Käufer heißt das, dass zu allen positiven Gegebenheiten einer Immobilie auch etwaige Mängel bewertet und kommuniziert werden müssen.
Mit Hilfe dieser verbindlichen Aussagen verschafft sich der Käufer einen Überblick über den Aufwand und die Kosten, die er aufbringen müsste, damit die Immobilie seinen Wünschen entspricht. Die Kaufentscheidung wird damit leichter abwägbar. Gerade dies dient eben auch dem Verkäufer. Wer kauft schon die Katze im Sack?

Der Verkäufer weiß, dass der Angebotspreis seiner Immobilie sorgsam angesetzt worden ist. Viele Verkäufer gehen mit ihrer Immobilie an den Markt und verlangen einen hohen Preis, so ganz nach dem Motto: „Runtergehen kann ich ja immer noch.“ Gerade hier liegt die Gefahr, dass es nicht bei einer einmaligen Reduzierung des Kaufpreises bleibt. Viele Käufer beobachten das Angebot ihrer Wunschimmobilie eine Weile und handeln reduzierte Privatangebote dann nochmals herunter.

Schaltet der Verkäufer jedoch von Anfang an einen Fachmann ein – einige erwählen gar eine Fachfrau - , darf er sich durch die unparteiische Position des Immobilienmaklers im Vorteil gegenüber seiner eigenen Position innerhalb eines Privatverkaufs wissen: Der Makler wird – wenn es um die Preisverhandlungen und damit „ans Eingemachte“ geht - die stimmige und wirksame Argumentationskette bereithalten. Schließlich hat der Makler sich den geforderten Kaufpreis nicht einfach nur ausgedacht, sondern setzt neben seiner Erfahrung auch seine Sach-, Fach- und Marktkenntnisse ein.

In der Natur dieser Konstellation liegt es, dass der Makler ein Gleichgewicht und Vertrauen zwischen den Verhandlungspartnern erzeugt. Der fähige und engagierte Makler stellt mit dem erfolgreichen Verkauf einer Immobilie immer eine „win-win-Situation“ her. Dies ist für alle Beteiligten – Verkäufer und Käufer - eine attraktive und wertige Service- und Dienstleistung.

Christiane Neukirchen
Immobilienmaklerin (SGD)

Impressum | Datenschutzerklärung

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.