Expertentipp Erftkurier am 23.10.2013

Das darf man beim Hauskauf nicht außer Acht lassen:

Wer sich mit dem Kauf einer Immobilie befasst, wird ein besonderes Augenmerk auf die Lage und den Preis haben.
Dagegen ist erst einmal nichts einzuwenden, andere wichtige Kriterien dürfen aber auch nicht außer Acht gelassen werden.
Außer der Lage und des Preises gibt es noch andere Dinge, die Erwerber im Eigeninteresse berücksichtigen sollten. Nicht immer sind diese Merkmale bei der Besichtigung offensichtlich. Bei den unterschiedlichen Objektarten, nämlich den Häusern, Eigentumswohnungen oder Baugrundstücken, sind auch verschiedene Dinge relevant.


r alle Objektarten gilt: Unbedingt in den Grundbuchauszug schauen! Sind im Grundbuch Lasten und Beschränkungen eingetragen, wie z.B. Wohnrechte, Nießbrauchrechte oder Reallasten, die nicht gelöscht werden, sondern bestehen bleiben, sollten sich potentielle Käufer vor dem Kauf über deren Folgen informieren.
Ist eine Eigentumswohnung vermietet, sollte der Käufer den Mietvertrag prüfen. „Kauf bricht Miete nicht“, unter Umständen lässt sich eine Eigennutzung nur langwierig und mühevoll gerichtlich einklagen. Bei Wohnungen sind Kenntnisse der Teilungserklärung und eventuell vorhandene Ergänzungen wichtig. Hier sind nicht nur die Nutzungsrechte an der Wohnung und des Gemeinschaftseigentums festgelegt, sondern auch die Gemeinschaftsordnung.

In diese bestehende Regelung steigt der Erwerber mit dem Kauf der Wohnung ein. Für eine Änderung solcher Vereinbarungen bedarf es der Zustimmung der Miteigentümer. Auch die Hausgeldabrechnungen, der Wirtschaftsplan und die Protokolle der Sitzungen der Wohnungseigentümergemeinschaft sollten aufmerksam gelesen werden. So erhalten Käufer einen Einblick in die finanzielle Situation der Gemeinschaft, aber auch Hinweise über eventuelle Probleme. Es können z.B. Sonderumlagen beschlossen worden sein, wenn für nötige Modernisierungen des Hauses zu wenig „Geld im Topf“ ist. Es kann sein, dass der Käufer solche Umstände nicht in die eigene Finanzierungsplanung mit einbezogen hat und es hier ein böses Erwachen gibt.


Auch Städte und Gemeinden sollten vorsichtshalber befragt werden. Hier erhalten Käufer Auskunft über etwaige Baulasten, für die bei uns in NRW ein eigenes Kataster geführt wird. Da sie öffentlich-rechtlicher Natur sind, sind sie im Grundbuch nicht zu finden. Aber auch Änderungen der Verkehrsplanung sind beispielsweise für eine Immobilie wertverändernd.

Christiane Neukirchen
Immobilienmaklerin (SGD)

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