Geldwäschegesetz

Wundern Sie sich bitte nicht, wenn wir Sie bei der Vorbereitung eines notariellen Kaufvertrages nach Ihrem Personalausweis fragen.

Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden vor Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages feststellen.

Das heißt, wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie nach Ihrem Personalausweis zu fragen und diesen zu fotokopieren.


Bei Firmen müssen wir den Vertretungsberechtigten und den Handelsregister-Eintrag aufnehmen.

Telefon 02182 / 578 5500
Telefax 02182 / 578 5501

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