Damit Sie nicht etwa an ein schwarzes makelndes Schaf geraten

Fortbildung wird gesetzlich zur Pflicht des Immobilienmaklers

Die Rechtsprechung ändert sich laufend und auch neue Gesetze kommen hinzu.

Die Immobilienwirtschaft verändert sich dynamisch, auch hier gilt:
"Nichts ist so beständig wie der Wandel."

Die Bundesregierung verabschiedete ein Gesetz. Wir sind als Immobilienmakler zur Fortbildung verpflichtet.

Damit wir Sie stets fachgerecht und verantwortungsvoll beraten können, nehmen wir - wie bisher - weiterhin als Mitglied unseres Fachverbandes IVD unsere Fort- und Weiterbildungsverpflichtung sehr ernst.

So erhalten wir fortlaufend unsere Qualität und unsere Kompetenz.

Zu Ihrer Sicherheit. Zu Ihrem Nutzen.

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